Auswirkungen des geplanten Datenschutzgesetzes auf das Online-Marketing
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Gegenwärtig ist der Datenschutz stark in der Diskussion. Zum einen wegen der Arbeitnehmerrechte, zum anderen wegen der Problematik der Web 2.0 Online-Communities. Dabei ist bisher kaum beachtet worden, dass das geplante Datenschutzgesetz von Innenmister Wolfgang Schäuble auch starke Auswirkungen auf das Online-Marketing haben könnte.
Es geht um das sogenannte Listenprivileg, das abgeschafft werden soll. Das Listenprivileg ist eine Regelung im Datenschutzrecht, womit erlaubt wird, dass personenbezogene Daten zu Zwecken der Werbung und der Markt- und Meinungsforschung genutzt und an Dritte weiterzugeben werden dürfen. Es ist somit die Rechtsgrundlage für den umstrittenen Adresshandel.
Bereits im Dezember 2008 hatte die Bundesregierung in ihrem Entwurf des Datenschutzgesetzes das Listenprivileg abgeschafft. Eine Weitergabe von erhobenen Werbedaten soll nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen möglich sein. Inzwischen haben sich etliche Verbände der Werbewirtschaft gegen diese geplante Neuregelung gewandt, denn hiermit werde den Verbrauchern die Möglichkeit genommen etwas Neues kennenzulernen.
Allerdings zeigen Umfragen, dass sich viele Verbraucher von der Vielzahl der Werbung in ihren Briefkästen und Mail-Konten verärgern lassen. Auch häufige und ungebetene Telefonanrufe für Glückspiele und Umfragen lösen Frust aus. Betreiber von Online-Werbemöglichkeiten sollten diese Trends berücksichtigen und darauf achten, dass Ihre Werbung auch auf gewünschten Widerhall trifft. Wenn die Werbung über Mails oder über das Internet erfolgt, dann ist es wichtig sie mit ausführlichen Informationen und Bewertungsmöglichkeiten zu versehen. Ein informativer Newsletter wird auf positive Resonanz stoßen und nicht sofort in den Spamordner verschoben werden. Immer wieder zeigt sich, dass Werbetreibende die im Internet Wert auf Transparenz und Informationsvielfalt Wert legen, viel Erfolg mit ihren Kampagnen haben.





